Leistungsangebot

Heizungsförderung

Neue Heizungsförderung seit 21. Juli 2026

Heizungsförderung 2026: Zuschüsse für Wärmepumpen und Holzheizungen

Sie möchten Ihre alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung austauschen? Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Heizungsförderung. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Pelletheizungen, Scheitholzheizungen, Hackschnitzelheizungen, Solarthermie sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Wichtig: Wer eine neue Heizung plant, sollte nicht zu lange warten. Sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die maximal förderfähigen Ausgaben werden schrittweise abgesenkt.

Warum sich schnelles Handeln lohnen kann

Die neue Förderung ist bewusst degressiv aufgebaut. Das bedeutet: Je später der Förderantrag gestellt wird, desto geringer können die förderfähigen Kosten und einzelne Förderbausteine ausfallen.

Die Förderung wird schrittweise reduziert

21.07.2026 bis 31.01.2027: Klimageschwindigkeitsbonus 16 % und bis zu 28.000 Euro förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit

01.02.2027 bis 30.07.2027: Klimageschwindigkeitsbonus 12 % und Absenkung der förderfähigen Ausgaben

01.08.2027 bis 31.01.2028: Klimageschwindigkeitsbonus 8 %

01.02.2028 bis 30.07.2028: Klimageschwindigkeitsbonus 4 %

Ab 01.08.2028: Der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt.

Die maximal förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit betragen zunächst 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sollen sie alle sechs Monate um jeweils 750 Euro abgesenkt werden.

Unser Hinweis: Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte die Planung frühzeitig beginnen. Zwischen Beratung, Heizlastberechnung, Angebot, Förderantrag und Ausführung vergeht Zeit.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Welche Zuschüsse im Einzelfall möglich sind, hängt unter anderem von der neuen Heizungsanlage, der bestehenden Heizung, dem Gebäude, der Nutzung des Hauses und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.

30 % Grundförderung

Für den Einbau einer förderfähigen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien bleibt die Grundförderung grundsätzlich bei 30 %.

Klimageschwindigkeitsbonus

Selbstnutzende Eigentümer können beim Austausch bestimmter alter Heizungsanlagen zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Vom 21. Juli 2026 bis zum 31. Januar 2027 beträgt dieser Bonus 16 %. Anschließend sinkt er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte.

Der Bonus kann insbesondere in Betracht kommen, wenn eine der folgenden Heizungen ausgetauscht wird:

  • eine funktionsfähige Ölheizung,
  • eine Kohleheizung,
  • eine Gas-Etagenheizung,
  • eine Nachtspeicherheizung,
  • eine mindestens 20 Jahre alte Gas-Zentralheizung oder
  • eine mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung.

Einkommensbonus von bis zu 40 %

Für selbstnutzende Eigentümer ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen ein zusätzlicher Einkommensbonus möglich:

  • bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen: 40 %
  • über 30.000 bis 40.000 Euro: 30 %
  • über 40.000 bis 50.000 Euro: 10 %

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Prüfung angesetzte zu versteuernde Haushaltseinkommen pauschal und einmalig um 10.000 Euro reduziert.

Förderung für Wärmepumpen

Elektrisch angetriebene Wärmepumpen gehören weiterhin zu den förderfähigen Heizsystemen. Bis zum 31. Januar 2027 gilt grundsätzlich eine Grundförderung von 30 %. Abhängig von der vorhandenen Heizung, der persönlichen Situation und den technischen Voraussetzungen können weitere Förderbausteine hinzukommen.

Eine Wärmepumpe kann nicht nur im Neubau, sondern auch in vielen bestehenden Gebäuden wirtschaftlich eingesetzt werden. Entscheidend sind eine fachgerechte Planung, die benötigte Vorlauftemperatur, die vorhandenen Heizflächen und der energetische Zustand des Gebäudes.

Geplante Änderungen ab 2027

Nach dem derzeit veröffentlichten Stand sind ab 2027 Änderungen an der Wärmepumpenförderung vorgesehen. Genannt werden eine Reduzierung der bisherigen Grundförderung und ein neuer Bonus für Wärmepumpen mit entsprechender europäischer Wertschöpfung.

Einzelheiten und Nachweisanforderungen sind teilweise noch offen. Deshalb prüfen wir bei jeder Beratung den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderstand.

Sie planen eine Wärmepumpe? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Gebäude geeignet ist und welche Ausführung zu Ihrem Wärmebedarf passt.

Förderung für Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen

Auch moderne Biomasseheizungen werden weiterhin gefördert. Dazu gehören insbesondere Pelletheizungen, Scheitholzheizungen und Hackschnitzelheizungen.

Keine zusätzliche Anlage für die Warmwasserbereitung mehr vorgeschrieben

Eine wichtige Erleichterung gilt seit Juli 2026: Die bisherige Kombinationspflicht bei Biomasseheizungen entfällt.

Eine Pellet-, Scheitholz- oder Hackschnitzelheizung muss für den Klimageschwindigkeitsbonus somit nicht mehr zwingend mit einer zusätzlichen Anlage zur Warmwasserbereitung kombiniert werden. Eine Solarthermieanlage oder Brauchwasser-Wärmepumpe ist hierfür nicht mehr grundsätzlich vorgeschrieben.

Das kann die Planung vereinfachen und die Investitionskosten gegenüber einer verpflichtenden Kombination reduzieren. Ob eine ergänzende Solarthermieanlage oder Brauchwasser-Wärmepumpe dennoch sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Gebäude und vom Warmwasserbedarf ab.

Neue Anforderungen an die Staubemissionen

Bei Biomasseheizungen gelten neue beziehungsweise schrittweise strengere Anforderungen an die Staubemissionen. Der bisherige Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro entfällt.

Bei bestimmten Heizkesseln kann künftig ein Partikelabscheider erforderlich sein. Wir berücksichtigen die jeweils geltenden technischen Anforderungen bereits bei der Planung und Auswahl der Anlage.

Austausch einer bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung

Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Förderung für den Ersatz bereits vorhandener Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien deutlich eingeschränkt werden. Das betrifft unter anderem bestehende Wärmepumpen, Holzheizungen und solarthermische Anlagen.

Nach dem derzeitigen Stand sollen bei älteren Anlagen nur noch 25 % der Gesamtkosten als förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurden, kann die Förderung vollständig entfallen.

Wer eine ältere Wärmepumpe, Pelletheizung, Scheitholzheizung oder Hackschnitzelheizung ersetzen möchte, sollte sich daher möglichst frühzeitig beraten lassen.

Welche Heizung passt zu Ihrem Gebäude?

Nicht jede Heizungsart passt zu jedem Gebäude. Wir beraten Sie herstellerunabhängig und vergleichen die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.

  • Wärmepumpen
  • Pelletheizungen
  • Scheitholzheizungen
  • Hackschnitzelheizungen
  • Solarthermieanlagen
  • Hybride Heizsysteme
  • Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich

Dabei betrachten wir nicht nur die mögliche Förderung, sondern auch den Energieverbrauch, die laufenden Kosten, den Platzbedarf und die langfristige Versorgungssicherheit.

Wir begleiten Sie bei Ihrem Heizungsprojekt

Haustechnik Richter unterstützt Sie von der ersten Idee bis zur betriebsbereiten Heizungsanlage:

  1. Persönliche Beratung und Besichtigung vor Ort
  2. Prüfung der technischen Voraussetzungen
  3. Auswahl eines geeigneten Heizsystems
  4. Erstellung eines individuellen Angebots
  5. Unterstützung bei den benötigten Unterlagen
  6. Fachgerechte Installation und Inbetriebnahme
  7. Einweisung, Wartung und Kundendienst

Bitte beachten Sie: Der Förderantrag muss in der Regel rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Beauftragen oder beginnen Sie die Arbeiten daher nicht, bevor die Fördervoraussetzungen geprüft wurden.

Jetzt Beratung zur Heizungsförderung anfragen

Sie möchten wissen, ob für Ihr Gebäude eine Wärmepumpe, Pelletheizung, Scheitholzheizung oder Hackschnitzelheizung geeignet ist? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln eine passende Lösung für Ihr Gebäude.

Haustechnik Thomas Richter
Telefon: 09932/636003
E-Mail: mail@heizung-richter.de

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Seit wann gilt die neue Heizungsförderung?

Die hier dargestellten Änderungen gelten nach dem vorliegenden Förderstand seit dem 21. Juli 2026.

Wird eine Wärmepumpe weiterhin gefördert?

Ja. Elektrisch angetriebene Wärmepumpen gehören weiterhin zu den förderfähigen Heizsystemen. Die genaue Förderhöhe hängt von der Anlage, der bestehenden Heizung und den persönlichen Fördervoraussetzungen ab.

Wird eine Pelletheizung weiterhin gefördert?

Ja. Förderfähige Biomasseheizungen können weiterhin eine Grundförderung erhalten. Zusätzlich gelten technische Anforderungen an die Effizienz und die Staubemissionen.

Muss eine Pelletheizung mit Solarthermie oder einer Brauchwasser-Wärmepumpe kombiniert werden?

Nein. Die bisherige Kombinationspflicht bei Biomasseheizungen ist seit Juli 2026 entfallen. Eine zusätzliche Anlage kann freiwillig dennoch sinnvoll sein.

Warum sollte der Antrag möglichst bald gestellt werden?

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte. Gleichzeitig werden die maximal förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit regelmäßig reduziert.

Kann sich die Förderung noch ändern?

Ja. Förderrichtlinien, technische Voraussetzungen und verfügbare Haushaltsmittel können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.


Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Förderbedingungen, Fördersätze, technische Voraussetzungen und Fristen können sich jederzeit ändern. Einzelne Detailfragen der neuen Förderung sind noch offen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen vorbehaltlich der jeweils gültigen Richtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Förderstellen.

Die Grafik wurde mit Hilfe von KI erstellt