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Heizungen und Förderungen ab 2024

Gebäudeenergiegesetz und Förderungen

Welche Heizung darf ich ab 2024 noch einbauen?

Die Bundesrepublik Deutschland will klimaneutral werden. Im Zuge dessen wurde im Gebäudeenergiegesetz letztes Jahr beschlossen, dass es ab 2045 keine Öl- und Gasheizungen mehr gibt, die fossile Brennstoffe nutzen! Das Gebäudeenergiegesetz gilt übrigens für alle Gebäude in Deutschland.

Momentan darf man Öl- und Gasheizungen noch einbauen, aber es gibt steigende Einschränkungen und gesetzlichen Vorgaben. Darauf müssen wir jeden Kunden hinweisen.

Aber keine Angst: Die Reparatur von bestehenden Gas- oder Ölheizungen ist weiterhin erlaubt.

Welche Heizung darf man laut GEG noch einbauen

Sonderfall Neubau im Neubaugebiet

In einem Neubau in einem Neubaugebiet darf eine Heizung nur noch mit 65 % erneuerbarer Energie (Beispiel Öl/Gasheizung mit Wärmepumpe) oder eine reine EE-Heizung (Biomasse, Wärmepumpe) eingebaut werden.

Wenn Anschlusszwang an ein Wärmenetz vorliegt muss natürlich an das Wärmenetz angeschlossen werden. Wenn es sich um einen Neubau in einer Bestandssiedlung handelt, dann gilt noch Stufe 1 bis zu dem Datum/der Entscheidung.

Stufe1 - 2024 bis Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung (bis 30.06.26/2028)

Es dürfen bis zur Entscheidung/Fristablauf noch reine Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, allerdings müssen diese zu einem steigenden Anteil mit Biopflicht betrieben werden! Ab 2029 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 %, ab 2045 zu 100 %.

Stufe2 - Kommunale Wärmeplanung ist entschieden / Frist ist abgelaufen

Wenn die Gemeinde/Stadt über die Wärmeplanung entschieden hat (Frist 30.06.2028 bei Städten <100.000 Einwohner, >100.000 Einwohner bis 30.06.2026) dann greift sofort die Regelung, dass eine Heizung nur noch mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie eingebaut werden darf (65 % EE-Pflicht)! 

Egal ob die Stadt ein Wärmenetz beschließt oder nicht, ab der Entscheidung und spätestens zum Stichtag hat sich jeder an die 65 % zu halten.

Wie komme ich auf mindestens 65 % erneuerbarer Energie?

Unser Tipp - erneuerbare Energien

Mit einer Heizung aus erneuerbaren Energien geht Ihr auf Nummer sicher, diese dürfen auch nach 2045 noch betrieben werden. Mit einer Wärmepumpe, Holzheizung, Pelletheizung oder Hackschnitzelheizung spart Ihr Euch auch den immer höher werdenden CO2-Preis auf fossile Brennstoffe!

Infos unserer Bundesregierung:

Förderung ab 2024

Nachdem es letztes Jahr ein Hin- und Her bezüglich der Heizungsförderungen gab wurde diese Ende 2023 endlich im Bundesanzeiger beschlossen und ist somit fix. Die gute Nachricht vorweg: Alle EE-Heizungen (mit erneuerbaren Energien) werden nahezu gleich behandelt.

Die maximalen Ausgaben sind 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die 2-6 WE und 8.000 € ab der 7 WE.

Es gibt maximal 70 % Zuschuss, der sich aus folgenden Zuschüssen zusammensetzt!

Basis-Zuschuss

in Höhe von 30 % unabhängig für alle EE-Heizungen.

+ 2.500 € für Biomasseheizungen mit niedrigeren Staubemissionen

+ 5 % für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich bzw. Abwasser oder natürlichem Kältemittel.

für selbstgenutzte Wohneinheiten

Klimageschwindigkeitsbonus 20 %

Bei Tausch einer alten Heizung gibt es für selbstgenutzte Wohneinheiten einen Klimageschwindigkeitsbonus. Ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

  • bei Gaszentral, Biomasseheizung > 20 Jahre
  • bei Gasetagen-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter
  • bei Biomasse muss das Brauchwasser rechnerisch mit einer thermischen Solaranlage, Photovoltaik, Wärmepumpen oder Brauchwasser-Wärmepumpe (auch Bestand möglich) erwärmt werden.

Einkommensbonus 30 %

Ein Bonus in Höhe von 30 % wird bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 € gewährt.

Der Nachweis erfolgt über die Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2 + 3 vor Beantragung.

Förderkredit

Zusätzlich zur Zuschussfördererung kann ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit beantragt werden.

Bei selbstnutzenden Wohneigentümern mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 € wird ein Zinsvorteil von bis zu 2,5 % gewährt.

Wie stelle ich den Antrag?

In Zukunft muss die Förderung grundsätzlich vor der Maßnahme bei der KfW bzw. BAFA (Gebäudenetz) beantragt werden. 

Achtung: Es muss zwingend ein Liefer- und Leistungsvertrag und ein geplanter Maßnahmenzeitpunkt mit dem Heizungsbauer vorliegen. Einfach so beantragen um sich die Mittel zu sichern ist nicht mehr möglich!

Man hat dann 36 Monate Zeit um die Maßnahme umzusetzen. Wegen dem Klimageschwindigkeits-bonus muss es ggf. auch schneller gehen!

Bei Vorhabensbeginn bis 31.08.2024 ist auch eine nachträgliche Beantragung möglich, da momentan die Beantragung bei der KFW noch nicht möglich ist!

Wann soll ich denn meine Heizung tauschen?

Wer in den nächsten Jahren sowieso eine neue Heizung einbauen will sollte sich  mit uns in Verbindung setzen! 

Wir erstellen dann Ihr persönliches Angebot, kümmern uns um die Beantragung der Förderung, bestellen die Ware und vereinbaren einen Einbautermin mit Ihnen.

Warum so eilig?

Auf eine besserer Förderung hoffen wird wahrscheinlich vergeblich sein. Die jetzige Förderung behandelt zudem Biomasse endlich wieder gleich! Letztes Jahr wurden die Fördersätze für Biomasse auf max. 20 % reduziert und eine Kombipflicht mit Solar eingeführt.

Außerdem reduziert sich der Geschwindigkeitsbonus ab 2028 auch.

Mit dem steigenden CO2-Preis wird Öl- und Gas zudem immer teurer. Eine alte Öl- und Gasheizung verursacht viel mehr jährliche Kosten als eine neue Heizung, da sie wesentlich ineffizienter ist als eine neue sparsame Heizung!

 
 

Beispiel CO2-Einsparung einer neuen Pelletheizung im Vergleich zu der alten Ölheizung

CO2-Einsparung

CO2-Einsparung einer alten Ölheizung im Vergleich zu einer neuen Pelletheizung

Alle Infos ohne Gewähr!