Neue nachhaltige Heizung

Hohe BAFA Förderungen bei Heizungstausch mit erneuerbare Energien​

Wie geht das?

Seit Januar 2020 gibt es von der BAFA hohe Förderungen wenn Sie Ihre alte Heizung mit einer Heizung, die erneuerbare Energien verwendet ersetzen. Zum 1. Januar 2021 wurden mit der BEG-Förderung die Förderbedingungen teilweise sogar noch verbessert.

So hohe Förderungen gab es noch nie – bis zu 45 % bei Austausch eines Ölkessels. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um Ihre alte Heizung zu modernisieren! Auch im Neubau gibt es Förderungen, hier gibt es aber Einschränkungen und höhere Voraussetzungen als im Altbau.

Wir beraten Sie über die für Ihr Haus perfekte Heizung und über die mögliche Förderung. Anschließend erhalten Sie von uns ein Angebot.

Wir übernehmen für Sie (mittels einer Agentur) die Beantragung der Förderung. Nach Antragstellung erteilen Sie uns den Auftrag für den Heizungsaustausch und wir erneuern Ihre Heizung.

Nach der Durchführung und Rechnungsstellung können Sie sich Ihre Förderung dann durch die BAFA auszahlen lassen.

Besonders hohe Förderungen gibt es bei einem Austausch Ihres alten Ölkessels. Hier sind bis zu 45 % möglich! Wenn Sie auch die Gebäudehülle Ihres Hauses (Fenster, Dämmung und Dach) sanieren möchten sind mit einem iSFP (erstellt der Energieberater) sogar noch unter Umständen 5 % mehr drin.

Warum jetzt beantragen?

Es kann keiner voraussagen wie lange es die Förderung in dieser Höhe noch geben wird. Daher ist schnelles Handeln angesagt. Höher werden die Förderungen höchstwahrscheinlich nicht mehr werden. Sie haben nach Beantragung der Förderung zwei Jahre Zeit sich die Heizung von uns einbauen zu lassen, d. h. Sie können auch warten bis Ihr Heizöl aufgebraucht ist und sich jetzt schon die Förderung sichern 🙂

Welche Heizungen werden gefördert?

Gas-Hybride-Anlagen (z. B. eine Gastherme mit einer erneuerbaren Energie wie z .B. Solaranlage, Biomasse oder Wärmepumpe)
Biomasseanlagen (Pelletkessel, Hackschnitzel, Scheitholzkessel)
Wärmepumpen
Solaranlagen
Die Heizungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese werden von uns berücksichtigt.


Auch für den Neubau gibt es Förderungen, aber hier gibt es Einschränkungen. Achtung: Im Altbau sind nicht nur die Heizungskosten förderfähig sondern auch Nebenarbeiten wie z. B. Fliesenarbeiten und Estrich bei Einbau einer neuen Fußbodenheizung, Demontage der alten Heizung, etc. Erkundigen Sie sich bei uns – wir beraten Sie .


Nähere Infos gibts in folgendem Flyer:
Flyer-Mehr-Karma.Mehr-Cash  Quelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH

Beispiel

Austausch Ihres alten Ölkessels in eine Gastherme mit Solaranlage

Kosten inkl. Gasanschluss 30.000 € – Förderung 12.000 = Restbetrag 18.000 €

Austausch Ihres alten Ölkessels in eine Pelletanlage

Kosten inkl. Bunkererstellung/Erstellung Heizraum 50.000 € – mögliche Förderung 22.500 €  = Restbetrag 27.500 €

Alle Preisangaben sind nur Beispiele. Irrtümer auf dieser Seite sind generell vorbehalten. Für die Förderung übernehmen wir keinerlei Haftung.

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