Leistungsangebot

Heizungstausch

ab 2024

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen – vorzugsweise in Form einer Wärmepumpe. Auch die Förderungen werden ab 2024 geändert.

Wir haben hier für unsere Kunden einen Infoflyer entwickelt, den sie gerne bei uns anfordern können!  Infos von unserer Bundesregierung gibt es unter Energiewechsel Gebäudeenergiegesetz.

Hohe BAFA Förderungen bei Heizungstausch mit erneuerbaren Energien

Ablauf

Die Energiekrise merken wir täglich beim Einkaufen oder bei der Nebenkostenabrechnung. Die Preise für Gas und Öl schießen in die Höhe. Zeit um über eine neue Heizung nachzudenken. Ab 2024 gibt es ein Einbauverbot für Öl- und Gaskessel, wenn also Ihre alte Heizung defekt ist dann wird es zukünftig schwierig, da geförderte Kessel natürlich länger Lieferzeit haben. Bei der Wärmepumpe sind wir momentan bei ca einem Jahr.

Es gibt von der BAFA hohe Zuschüsse beim Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine Heizung mit erneuerbaren Energien (Holz, Pellets, Hackschnitzel, Wärmepumpe und Solar). Lieber jetzt gleich die Förderung beantragen, dann gehen Sie auf Nummer sicher.

Wir beraten Sie über die für Ihr Haus perfekte Heizung und über die mögliche Förderungen. Anschließend erhalten Sie von uns ein Angebot. Die Förderabwicklung übernehmen wir gerne für Sie (siehe Punkt Förderungsabwicklung). Nach der Antragstellung erteilen Sie uns den Auftrag und wir bestellen die Heizung. Aktuell haben die Heizungen unterschiedlich lange Lieferzeiten, vor allem Wärmepumpen sind begehrt. Je eher Sie die Heizung bestellen umso geringere Preise zahlen Sie und umso eher haben Sie die neue sparsame Heizung.

Nach der Durchführung und Rechnungsstellung können Sie sich Ihre Förderung dann durch die BAFA auszahlen lassen. Wir kümmern uns um die komplette Förderungsabwicklung, Sie müssen nur unterschreiben 🙂

Unser Service - Förderungsabwicklung

Wir übernehmen für Sie die Beantragung und die komplette Abwicklung der Förderung gegen eine Gebühr von 300 €.  Nach Antragstellung erteilen Sie uns den Auftrag für den Heizungsaustausch und wir erneuern Ihre Heizung. Wenn wir den Auftrag nicht erhalten übernehmen wir trotzdem die Abwicklung Ihrer Förderung.

Das hört sich so einfach an erfordert aber von uns viele Schritte bis zur Auszahlung der Förderung

  1. Prüfung der Voraussetzungen und Beantragung der richtigen Förderung für Sie
  2. Antragsstellung bei der BAFA, Überprüfung des Zuwendungsbescheids mit jeweiliger Übermittlung an den Kunden
  3. ggf. Verlängerung des Antrages innerhalb bei der Frist und Nachverfolgung
  4. Auszahlung der Förderung: Einholen und Prüfen der nötigen Unterlagen vom Kunden, Erstellung der notwendigen Bescheinigungen für die BAFA, Erstellung des Verwendungsnachweises und Upload der Unterlagen bei der BAFA
  5. Überprüfung des Auszahlungsbescheides und Weiterleitung an den Kunden

Förderhöhen

Im Altbau sind nicht nur die Heizungskosten förderfähig sondern auch Nebenarbeiten wie z. B. Fliesenarbeiten und Estrich bei Einbau einer neuen Fußbodenheizung, Demontage der alten Heizung, etc. Erkundigen Sie sich bei uns – wir beraten Sie .

Warum jetzt beantragen?

Es kann keiner voraussagen wie lange es die Förderung in dieser Höhe noch geben wird. Daher ist schnelles Handeln angesagt. Höher werden die Förderungen höchstwahrscheinlich nicht mehr werden. Sie haben nach Beantragung der Förderung zwei Jahre Zeit sich die Heizung von uns einbauen zu lassen, d. h. Sie können auch warten bis Ihr Heizöl aufgebraucht ist und sich jetzt schon die Förderung und Ihre Heizung sichern 🙂

Beispiel

Austausch Ihres alten Ölkessels in eine Wärmepumpe

Kosten 45.000 € – mögliche Förderung 15.750 € (35 %) = Restbetrag 29.250 €

Austausch Ihres alten Ölkessels in eine Pelletanlage

Kosten inkl. Bunkererstellung/Erstellung Heizraum 40.000 € – mögliche Förderung 8.000 € (20 %)  = Restbetrag 32.000 €.

Alle Preisangaben sind nur Beispiele. Irrtümer auf dieser Seite sind generell vorbehalten. Für die Förderung übernehmen wir keinerlei Haftung.

Wir sind Pelletfachbetrieb

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